Michael Bollen

Versicherungsmakler und Finanzberatung GmbH

Versicherung Impfschäden

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Im Coronajahr 2021 ruhen die Hoffnungen auf Impfungen: Sie sind ein wichtiger Baustein, um das öffentliche Leben bald wieder hochzufahren. Und auch, wenn es für Panikmache keinen Grund gibt und die meisten bisher Geimpften die Spritze gut überstanden haben, so können doch vereinzelt schwere Nebenwirkungen auftreten.

Wer aber zahlt, wenn ein Impfschaden mit schweren Spätfolgen auftritt? Zunächst einmal gilt: Wenn der Schaden den Nutzen überwiegt und wirtschaftlicher Schaden entsteht, besteht ein Anspruch nach § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSchG). Unter anderem kann man auf eine kleine Rente hoffen, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Hoheitsträger sind Bundesländer und Versorgungsämter, finanzielle Hilfe gibt es per Antrag. Zu beachten ist: Der Geschädigte trägt die Beweislast, dass die Einschränkung tatsächlich aus der Impfung resultiert. Um sich gegen die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits zu wappnen, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit Sozialrechts-Baustein empfehlenswert.

Aber auch bei privaten Unfallversicherungen lohnt es sich, genauer hinzusehen. Speziell in den Premiumtarifen sind Impfschäden als versicherter Unfall eingeschlossen. Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass der Versicherer keine abschließende Liste an versicherten Impfungen auflistet. Ist dies der Fall, sind tatsächlich nur die genannten abgesichert. Folglich fehlt in vielen älteren Bedingungswerken der Schutz gegen Covid-19-Impfungen.

Noch besser ist es aber, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen zu haben. Sie zahlt, wenn man seinen bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann: in der Regel unabhängig davon, was die Ursache für das Aus im Job ist. Auch der Verbraucherschutz empfiehlt eine solche Absicherung.

Zu bedenken ist hierbei, dass der gesetzliche Schutz über die Sozialversicherung nur sehr beschränkt ist. 2020 erhielt ein voll erwerbsgeminderter Neurentner im Schnitt nur circa 1.002 Euro monatlich. Bedingung ist, dass man in keinem Beruf weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Der Sozialträger kann einen hierbei auf jede andere Tätigkeit verweisen, unabhängig von Status und Einkommen. Wer bis zu sechs Stunden täglich erwerbsfähig ist, erhält sogar nur circa 500 Euro. Eine private BU kann hier helfen, den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Kommt es gar zum Schlimmsten und man stirbt an Corona, können Hinterbliebene mit einer Risikolebensversicherung preiswert abgesichert werden.

Grundsätzlich gilt: Man sollte seinen Versicherungsschutz nicht von einer Pandemie wie Corona abhängig machen, sondern grundsätzlich überlegen, welche Versicherungen man braucht. Panik und diffuse Ängste sind für die Lebensplanung ein schlechter Ratgeber. Aber Ereignisse wie die Coronakrise können ein Anlass sein, den bestehenden Versicherungs-Schutz zu überprüfen und zu aktualisieren. Das Gros der Versicherungsexpertinnen und -experten berät auch in kontaktarmen Zeiten: etwa per Telefon, Videoanruf oder Chat.