Kindern getrenntlebender Eltern steht ab 01. Januar 2022 mehr Unterhalt zu. Wie die Bedarfssätze angepasst wurden.
Ab Januar 2022 gelten neue Bedarfssätze für den Kindesunterhalt von Trennungskindern – diese erhalten mehr Unterhalt.
Unterhaltspflichtige Eltern mit niedrigem Einkommen (bis 1.900 Euro) müssen den sogenannten Mindestunterhalt leisten. Laut "Düsseldorfer Tabelle" beträgt der Mindestunterhalt 2022:
für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 396 Euro (Anhebung um 3 Euro)
für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 455 Euro (Anhebung um 4 Euro)
für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 533 Euro (Anhebung um 5 Euro)
Ansonsten gilt: Je höher das Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern, desto mehr steigt der Unterhaltsbedarf. Hierfür werden nun – das ist neu ab 2022 – 15 Einkommensgruppen je Altersstufe unterschieden und die Bedarfssätze schrittweise erhöht:
Ab der zweiten bis zur fünften Einkommensgruppe steigen die Bedarfssätze um jeweils fünf Prozent.
Ab der sechsten bis zur fünfzehnten Einkommensgruppe steigen die Bedarfssätze um jeweils acht Prozent.
Zur Deckung des Unterhaltsbedarfs muss auch Kindergeld verwendet werden. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Bedarf anzurechnen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Erstinformationen nach §15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), sowie §12 Finanzanlagen- vermittlungsverordnung (FinVermV) und §17 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Firmenname: Michael Bollen Versicherungsmakler und Finanzberatung GmbH Geschäftsführer: Michael Bollen Straße: Im Osterfeld 13 PLZ / Ort 46562 Voerde Telefon: 0 28 55 – 1 80 80 Telefax: 0 28 55 – 1 79 79 E-Mail: info@bollen-versicherungen.de Homepage: www.bollen-versicherungen.de Handelsregister: Amtsgericht Duisburg HRB 10132
Immobilienvermittlung: Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung vom 27.05.1999 mit Erweiterung vom 17.01.2001 erteilt durch den Kreis Wesel.
Zuständige Aufsichtbehörde für die Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlung: Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg Mercatorstraße 22-24, 47051 Duisburg Telefon: 0203 – 2821-0 / Telefax: 0203 – 26533 Internet: www.ihk-niederrhein.de E-Mail: ihk@niederrhein.ihk.de
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler; Bundesrepublik Deutschland
Die Eintragung ist im Register als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-Z69K-YJCPY-99
Die Eintragung ist im Register als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Ziff.1 Abs.1 Nr.1 u. 2 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-F-120-2411-98
Die Eintragung ist im Register als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs.1 S.1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-W-120-C7F7-99
Registrierung bei: Deutscher Industrie- und Handleskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Tel: 030 – 2 03 08-0 www.vermittlerregister.org
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden: Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen. Daher wird dem Mandanten kein Beratungs-, Vermittlungs-, Betreuungs- oder sonstiges Honorar in Rechnung gestellt.
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung: Versicherungs-Ombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Ombudsmann für Investmentfonds Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Die beruflichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepages www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Beteiligungen: Es bestehen keine Beteiligungen von Versicherungsgesellschaften am o.g. Maklerunternehmen und der Makler ist auch weder direkt noch indirekt mit mehr als zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt.